Ist Ihre Website bereit für das BFSG ?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches bereits 2021 erlassen wurde und damit eine EU-Richtlinie erfüllt, tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Gemeinsam mit Marc Haunschild, Experte für Barrierearmut, W3C-Zertifizierter Accessibility Specialist und BITV-Prüfungsstelle, bietet web-vision einen Website-Check für Barrierearmut an. 


Jetzt Website auf Barrierefreiheit testen lassen

Sind Sie bereit für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ? Wir überprüfen Ihre Website auf typische Fehler zur Einschätzung der Barrierefreiheit. 
Unser Angebot: 3-Stunden-Prüfung, 1 Stunde Besprechung der Ergebnisse. Festpreis: 600,00 EUR netto (zzgl. 19 % MwSt.)


Weitere Informationen zur Barrierefreiheit für Websites ?

Was muss bis wann umgesetzt werden? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Wie sind die rechtlichen Rahmenbedingungen? Diese und weitere  Informationen finden Sie in unserem Artikel “Barrierefreiheit für Websites und Online-Shops wird für Privatwirtschaft ab 2025 zur Pflicht”.